Frankreich-Urlaub 2020: Was Reisende wissen müssen

Frankreich-Urlaub 2020: Was Reisende wissen müssen

ADAC Nachrichten von 10.07.2020, 14:30 Uhr

Die Reisewarnung der deutschen Regierung für Frankreich ist aufgehoben. Was Reisende nun wissen müssen, bevor sie sich auf den Weg an die Côte d’Azur, in die Bretagne oder in die Provence machen.

  • Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln

  • An einigen Hotspots zusätzlich räumlich begrenzte Mund-Nasen-Schutz-Pflicht

  • Flugreisen ohne triftigen Grund in Überseegebiete sind untersagt

Frankreich war von der Corona-Pandemie deutlich stärker betroffen als etwa Deutschland. Bisher wurden in Frankreich die unterschiedlich betroffenen Regionen in rote, grüne und orangefarbene Zonen eingeteilt, je nach Fallzahlen des Virus. Jedoch wurde vor Kurzem das gesamte Land wieder als “grüne Zone” anerkannt. Die noch am meisten vom Virus betroffenen Gebiete sind aktuell die Überseegebiete Mayotte und Französisch-Guayana.

Frankreich kontrolliert seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober zumindest stichprobenartig weiter. Seit dem 15. Juni dürfen vor allem Touristen aus den EU-Staaten aber wieder uneingeschränkt in das Land der Vielfalt einreisen. Zu den Top Zielen der Deutschen gehören unter anderem der Großraum Paris, die Provence und die Côte d’Azur. Besonders im Sommer sind die Küstenregionen ein beliebtes Reiseziel.

Fast alle Hotels, Pensionen und Campingplätze empfangen wieder Gäste. Ebenso sind Anziehungspunkte für Touristen wieder geöffnet, wie der Eiffelturm oder die Marienwallfahrtsstätte in Lourdes – alles mit Abstands- und Hygienevorschriften.

Reisen mit dem Auto

Die Anreise mit dem Auto stellt auch in der derzeitigen Lage keine Probleme dar. Planen Sie jedoch eventuell etwas mehr Zeit ein, da es an der Grenze weiterhin zu stichprobenartigen Kontrollen kommen kann.

Weitere Informationen zur Maut, den Kraftstoffpreisen und den Verkehrsbestimmungen in Frankreich finden Sie hier.

Reisen mit der Bahn

Auch mit der Bahn reisen Sie problemlos nach Frankreich. Denken Sie allerdings an einen Mund-Nasen-Schutz, welcher die ganze Fahrt über getragen werden muss. Wir empfehlen Ihnen Ihr Ticket vorher zu buchen und dieses als Onlineticket abzuspeichern, um den Kontakt zu anderen noch geringer zu halten.

Die französische Verkehrslinie Thalys bietet bis 12. Juli zwei Züge pro Tag und ab dem 12. Juli vier Züge pro Tag zwischen Deutschland und Paris an. Informieren Sie sich dazu genauer bei dem Anbieter direkt.

Ausreise mit dem Flugzeug

Reisen Sie mit dem Flugzeug von Frankreich wieder zurück in die Heimat, müssen Sie insbesondere hier mit Corona-Maßnahmen rechnen. Allen Flugpassagieren wird bei Ausreise vor dem Boarding die Körpertemperatur gemessen, damit sich das Virus nicht auf engem Raum im Flugzeug ausbreiten kann. Außerdem gilt den ganzen Flug über eine Maskenpflicht.

Weitere Infos zu Fliegen in Corona-Zeiten finden Sie hier.

Abstandsregeln und Maskenpflicht im ganzen Land

Selbstverständlich gilt in Frankreich die Abstandsregel auch für Touristen: mindestens ein Meter zu Personen, die nicht aus dem eigenen Haushalt stammen. Alle Personen über 11 Jahren müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Zusätzlich kann eine Maskenpflicht an stark besuchten Orten, wie Touristenhotspots, vorgeschrieben sein.

In Hotels und Appartements sind Abstands- und weitere Sicherheitsregeln verordnet. Diese erfahren Sie von Ihrer jeweiligen Unterkunft. In jeder Unterkunft muss aber der Mindestabstand eingehalten sowie der Kontakt zu Mitmenschen so gering wie möglich gehalten werden.

In Restaurants gilt ein Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter zwischen den Tischen. Pro Tisch sind maximal 10 Personen erlaubt.

Zudem ist auch am Strand der Mindestabstand einzuhalten und beim Nutzen von Sportanlagen ist mit Einschränkungen zu rechnen.

Wer im Laufe seines Frankreich-Aufenthalts Covid-19-Symptome bemerkt, sollte vorerst in der eignen Unterkunft bleiben. Bei Notfällen kontaktieren Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Sollten Sie einen Arzt aufsuchen müssen, vereinbaren Sie vorher telefonisch einen Termin.

Urlaub auf dem Campingplatz

Für Urlauber auf dem Campingplatz sind die Vorsorgemaßnahmen nochmals verstärkt. Die Hygiene- und Zugangsregeln zu den Sanitärgebäuden sind angepasst und auch die Öffnungszeiten der gemeinschaftlich genutzten Räume wurden entsprechend verändert. In vielen Campingplätzen wird einiges mehr an Chlor in den Pool gegeben und auch die Liegen stehen mindestens einen Meter auseinander.

Mehrere Campingplätze vergeben ausschließlich Campingplätze nach vorheriger Reservierung. Informieren Sie sich dazu auf der Webseite des jeweiligen Anbieters.

Die Sport-, Animations- und Kinderprogramme sind den Vorschriften angepasst und lassen zum Beispiel nur kleinere Gruppen oder diese nur im Freien zu.

Fähren zu den französischen Inseln

Auch auf den Fähren, etwa nach Korsika, sind weitere Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden. Über diese werden Sie vorab vom Anbieter per E-Mail oder SMS informiert. Während der gesamten Überfahrt ist das Tragen einer Gesichtsmaske in den öffentlichen Bereichen verpflichtend. Das Boarding erfolgt nacheinander, sowohl mit dem Auto als auch zu Fuß. So wird die Anzahl der Personen an Bord unter Kontrolle gehalten. Die Sitzplätze sind verringert damit der Mindestabstand eingehalten wird.

Bei einer Überfahrt nach Korsika wird in jedem Hafen den Passagieren zusätzlich die Temperatur gemessen.

Was Sie zu Fähren in Corona-Zeiten wissen müssen, erfahren Sie hier.

Französische Überseegebiete

Die Überseegebiete Mayotte und Guyana sind als einzige noch als “orangefarbene Zonen” eingestuft. Dort gelten verschärfte Vorsichtsmaßnahmen.

Alle Flugreisen ohne triftigen Grund in die Überseegebiete Französisch-Guyana, Mayotte, Französisch-Polynesien, Neu-Kaledonien sowie Wallis und Futuna sind untersagt. Die französischen Antillen (Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélémy) und La Réunion sind davon nicht mehr betroffen, allerdings gilt dort weiterhin eine Quarantänepflicht.

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