Mai 2021: Der Lockdown-Ausstieg in Frankreich

Mai 2021: Der Lockdown-Ausstieg in Frankreich

Update, 4. Mai

311 zusätzliche Todesfälle und wochenendbedingt nur 3760 Neuinfektionen registrierte Santé France in den letzten 24 Stunden. 105.159coronabedingte Todesfälle gab es seit Pandemiebeginn in Frankreich, so das staatliche Gesundheitsamt.

Die neue attestation de deplacement dérogatoire ist online: www.interieur.gouv.fr/Actualites/Infos-pratiques/Attestations-de-deplacement2

Ich bin seit 3. Mai erstmals seit langer, langer Zeit wieder in Frankreich unterwegs. Daher kann ich eure Kommentare erst abends beantworten.

Frankreich hat am 3. Mai 2021 den stufenweisen Ausstieg aus dem Lockdown begonnen. Wie die einzelnen Etappen verlaufen, wann ihr wieder reisen könnt, hat Präsident Emmanuel Macron. Der Ausstieg wird in vier Etappen, vom 3. Mai bis zum 30. Juni, verlaufen. Er ist abhängig von der Entwicklung der Gesundheitssituation in jedem Departement.

In jeder der unten aufgeführten Stufen kann sich die Aufhebung der Beschränkungen im Falle einer “verschlechterten Gesundheitssituation” verzögern, insbesondere in Départements, in denen die Inzidenzrate nachhaltig über 400 Fälle pro 100.000 Einwohner liegt. Dann greift auch in Frankreich die “Corona-Notbremse” und werden Lockerungen eingefroren bzw. zurückgenommen.

Auf dieser offiziellen Seite könnt ihr die Inzidenz nach Region und Département finden und weitere Parameter einsehen. Weitere Karten zur Corona-Situation in Frankreich findet ihr hier.

Der Beitrag wird, wie gewohnt, täglich aktualisiert. Wenn euch die Infos nützen, freue ich mich über eine Anerkennung meiner Arbeit mit einer Spende. Merci.

Der Lockdown-Ausstieg: die 4 Etappen

  1. Mai 2021

Triftiger Grund? Entfällt!

Für die Einreise nach Frankreich entfällt für alle Bürger aus EU- und Schengen-Staaten der Zwang, einen triftigen Grund vorlegen zu müssen.

Leider gibt es im Netz – und auch bei den Kollegen – Verwirrung darüber, was touristes étranger” sind, denen bis 9. Juni die Einreise untersgt ist.

Bitte schaut einmal hier: www.interieur.gouv.fr/Actualites/Infos-pratiques/Attestation-de-deplacement-et-de-voyage

Dort heißt es eindeutig:
L’ensemble des catégories de voyageurs en provenance des pays de l’espace européen sont autorisées à entrer sur le territoire métropolitain. Le régime des motifs impérieux ne s’applique pas à l’intérieur de l’espace européen.
Alle Kategorien von Reisenden aus Ländern des europäischen Raums sind berechtigt, in das französische Mutterland einzureisen. Die Regelung der zwingenden Gründe gilt nicht innerhalb des europäischen Raums.

Dies bestätigt das Auswärtiges Amt in seinen Reisehinweisen für Frankreich:

Die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Staaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat sowie Australien, Korea, Israel, Japan, Neuseeland, Singapur und dem Vereinigten Königreich ist möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2021 weiter kontrolliert.

www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/frankreichsicherheit/209524

PCR-Test & Selbsterklärung

Für die Einreise genügen ein negativer, höchstens 72 Stunden alter PCR-Test und eine Selbsterklärung zur Covid-Freiheit. Die Selbsterklärung benötigen alle. Es gibt sie zwei Ausführungen: für unter elf Jahre und für über elf Jahre. Sie sind im Blog unter “Wichtige Papiere” verlinkt. Auch für vollständig Geimpfte und Corona-Genesende gilt die Testpflicht!

Ausnahmen von PCR-Testpflicht

  • Kinder unter elf Jahren.
    • Kleiner Grenzverkehr: auf dem Landweg• weniger als 24 Stunden • im  Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort
    • für beruflich veranlasste Reisen ohne Möglichkeit zum Test
    • Berufskraftfahrer

Wo ihr euch für die Rückkehr nach Hause in Frankreich testen lassen könnt und wie getestet wird, erfahrt ihr hier.

Touristen: wer darf rein?

  1. Mai: Menschen aus dem EU- und Schengenraum sowie Australien, Korea, Israel, Japan, Neuseeland, Singapur und dem Vereinigten Königreich.

Die Einreise aus Deutschland und aus allen EU-Staaten sowie Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikanstaat sowie Australien, Korea, Israel, Japan, Neuseeland, Singapur und dem Vereinigten Königreich ist möglich, wenngleich Frankreich seine EU-Binnengrenzen bis Ende Oktober 2021 weiter kontrolliert.

Quelle: www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/frankreichsicherheit/209524

  1. Juni:  touristes étrangers, Urlauber aus Nicht-EU und Drittstaaten mit pass sanitaire.

Übersee-Frankreich

Die Einreise aus den und die Ausreise in die französischen Überseegebieten ist nur noch aus zwingenden persönlichen oder familiären, dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Gründen gestattet. Diese Ausnahme-Gründe müsst ihr glaubhaft und stichhaltig belegen.

Radius? Vorbei!

Ab 3. Mai, 6 Uhr, dürft ihr euch zwischen 6 und 19 Uhr wieder frei im Land bewegen. Die Auflagen zur Einhaltung des 10- bzw. 30-Kilometer-Radius entfallen. Ihr dürft das Département und die Region verlassen, kreuz und quer durch Frankreich reisen und es im Transit durchqueren.

Sperrstunde? Bleibt!

Es gilt weiterhin eine Sperrstunde. Wer innerhalb der Sperrstunde sein Zuhause verlassen muss, benötigt eine attestation de déplacement dérogatoire, bei beruflichen Gründen den justificatif de déplacement professionel. Beide sind unter “Wichtige Papiere” verlinkt.

Achtung: Bei fahrplangebundenen Verkehrsträgern wie Flugzeug und Bahn gilt eine Toleranz von einer Stunde für den Transfer. Diese Toleranz gilt nur, wenn es nachweisbar keine Möglichkeit gibt, außerhalb der Sperrstunde zu reisen.

Maskenpflicht: drinnen wie draußen

Sobald öffentlich Räume drinnen wie draußen betreten werden, gilt die allgemeine Maskenpflicht, die je nach Kommune oder Département ausgeweitet oder eingeschränkt werden kann. So ist ein wahrer Flickenteppich an Maskenpflichten entstanden. Mehr dazu erfahrt ihr hier.

Familie & Freunde

Draußen wie drinnen gilt im öffentlichen Raum bei Treffen eine Obergrenze von sechs Personen. Im Privaten kann die Regierung diese Obergrenze nur empfehlen, nicht aber vorschreiben.

Restaurants & Cafés

Lieferservice,  Take-Away oder Room Service

Alkohol? Nur privat!

Es gilt weiterhin das Verbot des Konsums von Alkohol im öffentlichen Raum.

Hotel, Camping, Ferienhaus & Co.

Ab der Nacht 3./4. Mai 2021 dürfen Beherbergungsbetriebe wieder auch touristische Gäste aufnehmen. Da das Sanitärprotokoll nochmals verschärft wurde, werden nicht alle Unterkünfte gleich sofort wieder geöffnet haben.

Bei der Verpflegung darf bis 19. Mai nur Room Service angeboten werden. Ab 19, Mai dürfen Hotels ihre Restaurants öffnen – aber nur für Gäste.

Hausboot

Die Wasserstraßen Frankreichs sind seit März 2021 für Freizeitskipper geöffnet; während des Lockdowns war der Betrieb eingeschränkt.

Bahn

Die Staatsbahn SNCF fährt ihren Bahnbetrieb sukzessive wieder hoch.

Bus

Flixbus, Blablabus und andere Fernbusse fahren ihre Kapazitäten wieder hoch und wollen ab 12. Mai 2021 wieder im Linienbetrieb verkehren.

  1. Mai

Sperrstunde

21 – 6 Uhr

Shopping

Sämtliche nicht-lebenswichtigen Geschäfte dürfen wieder öffnen. Dies gilt auch für große Einkaufszentren.

Restaurants & Cafés

Öffnung der Außengastronomie. Es gilt eine Obergrenze von sechs Gästen pro Tisch.

Kultur

Öffnung der Kultur- und Sporteinrichtungen incl. Kino und Theater für sitzendes (!) Publikum. Obergrenzen: 800 drinnen, 1000 draußen

Sport

Die Sporthallen können wieder geöffnet werden. Obergrenze: 5000 Besucher mit Gesundheitspass.  Auch Kontaktsportarten dürfen wieder aufgenommen werden.

Freunde & Familie

Obergrenze für Treffen im Freien: 10 Personen

  1. Juni

Pass Sanitaire

Im Einklang mit der EU will Frankreich sämtliche Corona-Tests und -Impfungen auf einem sogenannten Pass Sanitaire speichern.

Dieser Gesundheitspass, der bereits auf bestimmten Flügen von und nach Korsika auf freiwilliger Basis getestet wurde, könnte ab dem 9. Juni zur Pflicht für die Teilnahme an Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Personen werden.

Sollte dieser Ausweis noch nicht digital vorliegen, würde eine Impfbescheinigung, ein negativer Covid-Test oder eine Corona-Genesungsbescheinigung auf Papier oder auf der TousAntiCovid-Anwendung am Eingang verlangt und von Sicherheitsbeamten überprüft werden.

Sperrstunde

23  – 6 Uhr

Gastronomie

Öffnung der Innengastronomie, max. 6 Gäste pro Tisch.

Flusskreuzfahrten

Am 9. Juni startet die neue Saison der Fluss-Kreuzfahrtschiffe.

Internationale Urlauber

Öffnung der Grenzen für Reisende aus Nicht-EU-Staaten ( touristes étrangers ).  Diese Reisenden müssen für die Einreise einen aktuellen Gesundheitspass ( pass sanitaire ) vorlegen, aus dem ihr Impf- oder Immunitätsstatus hervorgeht.

  1. Juni

Sperrstunde

vollständige Aufhebung

Messen und Kongresse

Jetzt möglich mit maximal 5000 Teilnehmern

Mittelmeer-Kreuzfahrten

Jetzt dürfen auch wieder Schiffe der Mittelmeerkreuzfahrten in Frankreichs Häfen wieder anlegen.

Das bleibt dicht

Diskotheken und Nachtclubs bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Auch bei  Themenparks wie Disneyland Paris oder Parc Asterix steht noch kein konkretes Datum für die Wiedereröffnung fest.

Risikogebiete

Deutschland

Das deutsche Robert-Koch-Institut weist folgende Regionen in Frankreich aus:

Hochinzidenzgebiete

  • Kontinentalfrankreich und sämtliche Überseegebiete (28. März 2021).

Quelle: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Österreich

Kontinental- und Überseefrankreich sind in Gänze Risikogebiete. Quelle: www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen

Schweiz

Die Schweiz führt – mit Wirkung 3. Mai 2021 – diese Regionen auf die Liste der Risikogebiete. Wer dort war, muss auch bei negativem Testergebnis 10 Tage lange in Quarantäne:

  • Region Bretagne
  • Region Centre-Val de Loire
  • Region Hauts-de-France
  • Region Île-de-France
  • Region Normandie
  • Region Nouvelle-Aquitaine
  • Region Occitanie
  • Region Pays de la Loire
  • Region Provence-Alpes-Côte d’Azur

Die Länder- und Regionen-Übersicht findet ihr hier.

Kleiner Grenzverkehr

Der kleine Grenzverkehr umfasst einen Radius von 30 Kilometer vom Wohnort. Wie weit der Radius von 30 Kilometern reicht, verraten euch Webseiten wie Covid-Radius.info.

F – D

Aufgrund der Ausbreitung der Virusvarianten gilt auch im kleinen Grenzverkehr die Testpflicht bei der Einreise nach Deutschland:

  • Tests 2 x pro Woche
    • akzeptiert Tests: PCR und POC AntiGen-Schnelltests

D – F

keine Testpflicht im kleinen Grenzverkehr bei einem Aufenhalt von max. 24 Stunden im Umkreis von 30 km vom Wohnort.

Rheinland-Pfalz – Lorraine / Moselle

https://corona.rlp.de/de/themen/uebersicht-quarantaene-und-einreise/einreise-aus-risikogebieten

und der Bundesverordnung ist die grenzüberschreitende Personenbeförderung im ÖPNV (Bus, Zug, Straßenbahn) nicht mehr möglich.

Saarland – Moselle

Das deutsch-französische Testzentrum auf dem Gelände des THW an der Bundesstraße 41, direkt am Grenzübergang „Goldene Bremm“ (Metzer Straße 157, 66117 Saarbrücken) testet als  Drive-in für Pkw täglich von 6 bis 22 Uhr.

www.saarland.de/DE/portale/corona/faq/haeufigste-fragen/reisen-grenzverkehr/reisen-grenzverkehr_node.html

https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/massnahmen_node.html

Baden-Württemberg – Alsace

Vollständig geimpfte sind seit 19. April 2021 von der Quarantäne bei der Einreise ausgenommen.

www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/corona-impfen-quarantaene-100.html

Corona-Notbremse

In Stadt- und Landkreisen, in denen an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, gelten ab dem übernächsten Tag folgende zusätzliche zu den bereits in Baden-Württemberg geltenden Regelungen:

  • Verschärfte Kontaktbeschränkungen: Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Auch das Sorge- und Umgangsrechts ist von dieser Einschränkung nicht betroffen.
  • Von 21 bis 5 Uhr gelten verpflichtende Ausgangsbeschränkungen. Ihr dürft euer Zuhause dann nur mit triftigem Grund verlassen.
  • Bau- und Raiffeisenmärkte müssen schließen.
  • Click&Collect bleibt weiterhin möglich.
  • Für die geöffneten Läden im Einzelhandel gelten strengere Regeln beim Kunde/Quadratmeter-Maß
  • Sport darf nur noch kontaktlos alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden. Auf weitläufigen Sportanlagen wie Golfplätzen oder Reitplätzen können auch mehrere Gruppen aktiv sein, wenn ausgeschlossen ist, dass sich begegnen.
  • Friseur: nur mit Nachweises eines tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests, einer Impfdokumentation oder einen Nachweises einer bestätigten Infektion

Die neue Corona-Verordnung vom 17. April 2021: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Schweiz – Frankreich

Von der Test- und Quarantänepflicht sind alle Schweizer ausgenommen, die sich weniger als 24 Stunden in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko aufgehalten haben. Wer länger geblieben ist, muss zehnn Tage in Quarantäne.

Achtung:

Wer weiter als 30 km entfernt von der Grenze wohnt, muss für die Rückkehr in die Schweiz vorlegen:

  • negativer PCR-Test, der höchstens 72 Stunden alt ist. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
    • ausgefülltes elektronisches Einreiseformular. Ihr müsst es auf swissplf.admin.chvor der Einreise in die Schweiz ausfüllen. Ihr erhaltet als Bestätigung einen QR-Code per Mail. Diesen Code müsst ihr bei der Kontrolle der Einreise bereit halten. Grenzbewohner müssen das Einreiseformular nicht ausfüllen.

Catalunya – Pyrénées-Orientales

Katalonien darf nur aus triftigem Grund bereist werden. Reisende aus Risikogebieten müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der höchstens 72 Stunden alt ist. Risikogebiete sind alle Staaten/Regionen mit einer kumulativen Inzidenz von über 150 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 14 Tagen. EU-Bürger unterliegen keiner Quarantänepflicht.

Hotels, Bars, Cafés und Restaurant sind unter Auflagen geöffnet, ebenso Museen, Ausstellungsräume, Kinos, Theater und Konzertsäle. Auch die Skilifte laufen. Beim Liften besteht Maskenpflicht.

Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Drogerie etc.)  sind uneingeschränkt geöffnet. Alle anderen Geschäfte und Einkaufszentren mit einer Größe bis zu 400 Quadratmetern dürfen Montag bis Freitag  von 6 bis 21.30 Uhr öffnen.

Messen und Kongresse, Stadt- und Gemeindefeste dürfen nicht stattfinden. Themenparks, Kasinos, Spielhallen, Fitnessstudios und Sportstätten sind geschlossen.

Es gilt  eine Ausgangssperre von 22 – 6 Uhr sowie eine Maskenpflicht im Freien für alle über sechs Jahre.

Karte zur Coronasituation in Catalunya: www.ccma.cat/324/coronavirus/risc-municipis

Corona-Infos Catalyuna: www.catalunya.com/informationen/covid

Frankreich – Italien

Für den kleinen Grenzverkehr zwischen Italien und Frankreich gilt ebenfalls die 30-Kilometr-Umkreis-Regel. Dort grenzen drei italienische Regionen (Aostatal, Piemont und Ligurien) und vier italienische Provinzen (Aosta, Turin, Cuneo und Imperia) an zwei französische Regionen (Auvergne-Rhône-Alpes und Provence-Alpes-Côte d’Azur) und fünf französischen Departements (Haute-Savoie, Savoie, Hautes-Alpes, Alpes-de-Haute-Provence und Alpes-Maritimes).

Bitte habt Verständnis dafür, dass es schlicht und einfach meine Kapazitäten übersteigt, auch dort die einzelnen lokalen Auflagen im Blick zu haben. Ich freue mich umso mehr über Infos und Impressionen von allen, die dort leben oder unterwegs sind. Merci !

Wichtige Papiere

Attestation de déplacement dérogatoire

Der neue Passierschein ist online: www.interieur.gouv.fr/Actualites/Infos-pratiques/Attestations-de-deplacement2

www.interieur.gouv.fr/Actualites/Infos-pratiques/Attestations-de-deplacement2

Attestation sur l’honneur

Die negative Covid-19-Selbsterklärung für alle, die älter als elf Jahre sind – ihr müsst sie ggf. beim Boarden bzw. bei der Grenzkontrolle vorzeigen und stets bei euch führen bei der Einreise nach Frankreich.

25-01-2021-engagement-sur-l-honneur-plus-de-11-ans-espace-europeen

Die Selbsterklärung für alle über 12 Jahre

Die negative Covid-19-Selbsterklärung für Kinder unter elf Jahre

25-01-2021-engagement-sur-l-honneur-moins-de-11-ans-espace-europeen

Die Selbsterklärung für Kinder unter elf Jahre.

Justificatif de déplacement professionnel

Diesen Nachweis benötigt ihr als Angestellte für beruflich bedingte Fahrten. Er muss nur einmal ausgefüllt werden und ist dann fortlaufend gültig,

30-10-2020-justificatif-de-deplacement-professionnel

Das Dokument des Arbeitgebers deckt nicht nur den Weg zur und von der Arbeit ab, sondern auch alle Fahrten zwischen den verschiedenen Arbeitsplätzen (z.B. Besorgungen durch einen Zusteller, Besuche eines Vertreters oder Rundgänge eines privaten Wachdienstes).

Für Handwerker, Selbständige, Freiberufler oder jede andere Person mit einer individuellen Berufstätigkeit ist der allgemeine Passierschein attestation de déplacement dérogatoire obligatorisch. Kreuzt dort das erste Kästchen an und belegt die Notwendigkeit einer beruflich bedingten Fahrten durch Belege, z. B. eine Auftragsbestätigung.

Justificatif de déplacement scolaire

Diesen Nachweis benötigt ihr für alle Fahrten in Zusammenhang mit schulischen Aktivitäten, auch beim Bringen und Abholen vom Nachwuchs.

30-10-2020-justificatif-de-deplacement-scolaire

 

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