Corona in Frankreich: das gilt im Februar

Corona in Frankreich: das gilt im Februar

Der aktuelle Stand, 2. 2. 2021

In den letzten 24 Stunden gab es 455 Todesfälle in Zusammenhang mit Corona sowie 4.347  Neuinfektionen. 76.512  Menschen starben insgesamt in Frankreich an den Folgen von Covid-19, so das staatliche Gesundheitsamt Santé Public France.

Ab 3. Februar sind sämtliche touristischen Reisen nach Französisch-Polynesien untersagt.


Angesichts der grassierenden Corona-Mutationen und der Winterferien, die am 6. Februar in Frankreich beginnen, hat das Land zahlreiche Auflagen und Einschränkungen erlassen, um einen dritten Total-Lockdown zu verhindern.

Das Land erlebt durch die Pandemie seine schwerste Wirtschaftskrise seit Ende des Zweiten Weltkrieges. Ein nochmaliges confinement würde die Talfahrt der Wirtschaft noch weiter beschleunigen. Das will die Regierung diesmal so lange wie möglich verhindern.

Der sanitäre Gesundheitsnotstand wurde zum 1. Juni 2021 verlängert. Er erlaubt, bürgerliche Grundrechte einzuschränken.

Die Informationen basieren auf Pressekonferenzen von Jean Castex und offiziellen Infos von Ministerien und anderen staatlichen Stellen.

 

Alltag in Frankreich

Sperrstunde

Es gilt landesweit eine Sperrstunde. Zwischen 18 und 6 Uhr darf man das Haus nur aus triftigem Grund verlassen und muss diesen auf dem Passierschein ankreuzen. Diese attestation de déplacement dérogatoire durant les heures du couvre-feu findet man im Internet

Alternativ kann man sie auch direkt auf dem Handy ausfüllen. Das Bußgeld beim Erst-Verstoß gegen die Ausgangssperre beträgt 135 Euro, im Wiederholungsfall innerhalb von 15 Tagen 200 Euro, beim dritten Mal innerhalb von 30 Tagen 3.750 Euro. Man riskiert dann zudem zwei Monate Gefängnis und Sozialarbeit.

Maskenpflicht

In Frankreich gilt für alle ab 11 Jahren eine Maskenpflicht.
• im Nah- und Fernverkehr, Taxi und bei Fahrten mit Menschen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören
• in allen geschlossenen Räumen
• am Arbeitsplatz in allen nicht individuellen Büros und in gemeinsam genutzten beruflichen Räumen
• in Schulen und Hochschulen
• im Freien in Bereichen, in denen das Virus aktiv zirkuliert. Wo draußen die Maskenpflicht gilt, legen die Präfekten und/oder Bürgermeister fest.

Wer keine Maske trägt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 135 Euro  geahndet wird.

Shopping

Seit 31. Januar 2021 sind alle Geschäfte, die keine Lebensmittel verkaufen und größer als 20.000 Quadratmeter sind, geschlossen. Lebensmittelhandel und kleinere Geschäfte sind geöffnet.

Um den Kundenandrang zu steuern, wurden die Sonntagsöffnungen erweitert. Es gelten Kundenobergrenzen in den Geschäften; Grundlage für die zugelassene Zahl ist der Schlüssel 10 Quadratmeter = 1 Kunde.

Freunde & Familie

Bei privaten Treffen gilt eine Obergrenze von sechs Erwachsenen.

Kirche

Gottesdienste dürfen stattfinden. Je Reihe müssen zwischen jeder Person bzw. Familieneinheit zwei Plätze freigehalten werden. Zudem muss in den Kirchen, Tempeln, Moscheen und Synagogen jede zweite Reihe unbesetzt bleiben.

Kultur

Staats-, Stadt- und Gemeindebibliotheken sowie Archive sind unter strengen Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.

Gastronomie

Restaurants und Cafés

Cafés und Restaurants sind bis auf Weiteres geschlossen. Hotels dürfen Room-Service anbieten. Restaurants und Cafés Lieferservice und Außerhausverkauf.

Take-Away / Lieferservice

Gestattet – auch Restaurants bieten ihn vermehrt an! Beim Entgegennehmen der Essenslieferung besteht Maskenpflicht.

Bars und Clubs

Bars, Clubs und Diskotheken sind geschlossen. Eine Wiedereröffnung ist nicht in Sicht.

Sport

Individualsportarten wie Reiten, Joggen oder Wandern sind gestattet, ebenso Mannschaftssportarten im Freien (seit 20. 1. 21).

Alle Sportarten im Innern sind Freizeitsportlern verboten.

Schule

In Frankreich beginnen am 6. Februar die Winterferien, die je nach Zone bis zum 8. März 2021 dauern.

Reisen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen schränken das Reisen derzeit massiv ein. Das Ziel der administrativen Vorgaben ist es, die Mobilität auf das nur absolute Notwendige zu reduzieren, um die Viruszirkulation einzudämmen.

Deutschland – Frankreich

Einreise nach Deutschland

Aus Risikogebieten

Bei der Einreise aus Risikogebieten besteht Pflicht zur
• digitalen Einreiseanmeldung, www.einreiseanmeldung.de
• Testpflicht auf das Coronavirus, der Test muss innerhalb von 48 Stunden nach Einreise erfolgen
• abhängig von der Regelung des Bundeslandes eine Quarantänepflicht

Aus Regionen mit einem besonders hohen Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiete und Virusvarianten-Gebiete)

Neben der allgemeinen Test- und Nachweispflicht gilt:

• Nachweis über ein negatives Testergebnis mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bereits bei der Einreise.
• Der Test darf frühestens 48 Stunden vor bzw. muss spätestens direkt bei der Einreise erfolgen.
• Bei Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet darf der Test höchstens 12 Stunden alt sein.
• Die Tests können in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorgelegt werden.
• Jeder Test muss die unter https://www.rki.de/tests genannten Anforderungen erfüllen.

www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468#content_0

Kleiner Grenzverkehr

Berufspendler, Berufskraftfahrer sowie Bürger an der deutsch-französischen Grenze sind vom Wohnort im Radius von 30 Kilometer von der Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Testes ausgenommen.

Quelle: www.legifrance.gouv.fr

Diese Medien informieren: www.sr.de/sr/home/nachrichten/vis_a_vis/reisebeschraenkung_frankreich_ausnahme_grenzverkehr_100.html

https://france3-regions.francetvinfo.fr/grand-est/bas-rhin/strasbourg-0/frontieres-quelles-nouvelles-mesures-pour-aller-d-allemagne-en-france-et-inversement-1934716.amp

Unterkünfte

Hotels, chambres d’hôtes, Campingplätze und andere Unterkünfte sind geöffnet. Es gilt es strenges Hygieneprotokoll. Die Restaurants sind geschlossen, Zimmerservice ist gestattet.

Wintersport

Der Skibetrieb ruht in den französischen Wintersportorten. Angeboten werden andere Aktivitäten. Schneeschuhwandern ( randonnée en raquettes ) boomt.

Im Fahrzeug unterwegs

Wer im eigenen Fahrzeug in Frankreich unterwegs ist, darf nur eine Person mitnehmen, die  nicht zum eigenen Haushalt bzw. zur eigenen Familie gehört. Dann gilt für alle Passagiere im Auto Maskenpflicht. Ist nur ein gemeinsamer Haushalt im Wagen, muss man keine Maske tragen.

Quelle: www.ecologie.gouv.fr/faq-covid-19-transports-et-confinement

Wichtige Papiere

Attestation de déplacement dérogatoire durant les heures du couvre-feu

Dieses Dokument brauchen alle, die in Frankreich leben oder sich aufhalten: den Passierschein für das Verlassen des Hauses aus triftigem Grund während der Sperrstunde von 18 – 6 Uhr.

Den Passierschein gibt es hier fürs Handy. Und beim Klicken auf das Bild zum Download im Blog.

31-12-2020-attestation-de-deplacement-derogatoire-couvre-feu-pdf

Attestation Couvre Feu_Corona

 

Justificatif de déplacement professionnel

Diesen Nachweis benötigt man als Angestellte für beruflich bedingte Fahrten. Er muss nur einmal ausgefüllt werden und ist dann fortlaufend gültig,

30-10-2020-justificatif-de-deplacement-professionnel

Das Dokument des Arbeitgebers deckt nicht nur den Weg zur und von der Arbeit ab, sondern auch alle Fahrten zwischen den verschiedenen Arbeitsplätzen (z.B. Besorgungen durch einen Zusteller, Besuche eines Vertreters oder Rundgänge eines privaten Wachdienstes).

Für Handwerker, Selbständige, Freiberufler oder jede andere Person mit einer individuellen Berufstätigkeit ist der allgemeine Passierschein attestation de déplacement dérogatoire obligatorisch. Man kreuzt dort das erste Kästchen an und belegt die Notwendigkeit einer beruflich bedingten Fahrten durch Belege, z. B. eine Auftragsbestätigung.

Justificatif de déplacement scolaire

Diesen Nachweis benötigt man für alle Fahrten in Zusammenhang mit schulischen Aktivitäten, auch beim Bringen und Abholen vom Nachwuchs.

30-10-2020-justificatif-de-deplacement-scolaire

Attestation sur l’honneur

Die negative Covid-19-Selbsterklärung für alle, die älter als elf Jahre sind – man muss sie ggf. beim Boarden bzw. bei der Grenzkontrolle vorzeigen und stets mit sich führen bei der Einreise nach Frankreich.

25-01-2021-engagement-sur-l-honneur-plus-de-11-ans-espace-europeen

Selbsterklärung für alle über 12 Jahre
Die Selbsterklärung für alle über 12 Jahre

Die negative Covid-19-Selbsterklärung für Kinder unter elf Jahre

25-01-2021-engagement-sur-l-honneur-moins-de-11-ans-espace-europeen

Die Selbsterklärung für Kinder unter elf Jahre.
Die Selbsterklärung für Kinder unter elf Jahre.

Karten

Welche Karten und Seiten die Corona-Situation in Frankreich darstellen, verrät dieser Beitrag.

Corona in Frankreich: Quellen und Info-Links

Covid-App Tous Contre Covid

www.gouvernement.fr/info-coronavirus/tousanticovid

Corona-Hotline

Tel. 0 800 130 000. Dieser kostenlose Telefondienst beantwortet die Fragen 24/7 – rund um die Uhr, jeden Tag. Achtung: Medizinische Beratungen sind untersagt!

Den Corona-Chatbot der Regierung auf WhatsApp erreicht man unter der Rufnummer 07 55 53 12 12.

Corona-Infos der französischen Regierung

www.gouvernement.fr/info-coronavirus

 

2 Comments

  1. LUCAS

    L’initiative de cette publication est à souligner car elle est d’une très grande utilité dans cette époque où tout est un peu fou. Merci au rédacteur pour cette initiative et cette justesse de propos car en France nous n’avons même pas cette vision et un compte rendu aussi détaillé.
    Patrick Lucas.

  2. Ulrich Bormann

    (Die Initiative dieser Veröffentlichung sollte unterstrichen werden, da sie in dieser Zeit, in der alles etwas verrückt ist, sehr nützlich ist. Vielen Dank an den Herausgeber für diese Initiative und die Richtigkeit der Worte, denn in Frankreich haben wir nicht einmal diese Vision und einen so detaillierten Bericht.
    Patrick Lucas.)

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